§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung einer Wohnung im „blauen Haus“ sowie für alle weiteren für den Gast/Mieter etwa erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der Wohnung und die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
(3) Abweichende Bedingungen finden nur Anwendung, wenn sie vor Abschluss des Mietvertrages vereinbart und vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Mietvertrag
(1) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn entweder der Gast/Mieter über das in die Homepage integrierte Buchungssystem die Wohnung gebucht und der Vermieter dies neben der automatisch ausgelösten Antwort nochmals per separater Mail gegenbestätigt hat oder der Vermieter aufgrund der Buchungsanfrage des Gastes/Mieters schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder telefax ein Angebot übersendet und der Gast/Mieter dieses auf gleichem Wege innerhalb von 24 Stunden gegenbestätigt. Eine Reservierung erfolgt mit der bloßen Angebotsabgabe nicht.
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast/Mieter. Bestellt ein Dritter für den Gast/Mieter, so haften der Dritte und der Gast/Mieter dem Anbieter gegenüber gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. In diesem Fall behält sich der Vermieter vor, den gesamten Mietpreis im Voraus zu verlangen.
(3) Der Gast ist verpflichtet, das Angebot auf Richtigkeit zu überprüfen. Weicht es inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast/Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt des Angebotes als vertraglich vereinbart.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast/Mieter gebuchte Wohnung bereitzuhalten . Weitere Leistungen erbringt der Vermieter nicht. Die Wohnung entspricht dem in der Internetpräsenz des Vermieters dargestellten Ausstattungsstandard. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für die ausdrücklich zugesagten Ausstattungsmerkmale.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohnung geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen.
(3) Sämtliche Preise enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Vermieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; er vermietet im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung.
Der Mietpreis enthält sämtliche Betriebskosten, soweit diese dem durchschnittlichen Verbrauch von Mietparteien im blauen Haus entsprechen. Überschreiten die vom Mieter verursachten Betriebskosten diesen Durchschnittswert um mehr als 15 % kann der Vermieter Mehrkosten geltend machen. diese betragen je Kubikmeter Warmwasser 18,00 €, je Kubikmeter Kaltwasser 5,00 €, je kWh Strom 0,50 € und je kWh Heizung 1,00 €.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Wohnung beziehen. Die Wohnung steht maximal für die in der Buchungsanfrage nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis. Reist der Mieter mit weniger Personen als der in der Buchung angegebenen Personenzahl an oder verringert sich die Anzahl der angemeldeten Personen während der Mietzeit ganz oder teilweise, so ändert dies nichts am vereinbarten Preis.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Wohnung vereinbarten Preises ist gemäß den in der Buchungsbestätigung genannten Bedingungen zu überweisen. Bei sehr kurzfristigem Zustandekommen des Mietvertrages, der eine fristgerechte Vorabüberweisung nicht mehr zuläßt, ist der Mietpreis spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen. Schecks, EC- und Kreditkarten werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
(6) Der Vermieter behält sich vor, von dem Gast/Mieter vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Wohnung vereinbarten Preis zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung Gegenstand des Angebotes gemäß § 2 Abs. 1 ist, ist diese am 8. Tag nach Zustandekommen des Mietvertrages fällig. Ist bis dahin kein Zahlungseingang zu verbuchen, und wird die Zahlung auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er teilt dies dem Gast/Mieter schriftlich mit. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Mietvertragsschluss als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(7) Der Gast/Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
(8) Der Gast /Mieter wurde über die Regelungen zur Beherbergungssteuer der Stadt Dresden hingewiesen.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung
(1) Der Gast/Mieter hat die ihm überlassene Wohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast /Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf Nachbarn und weitere Hausbewohner auch im Hauseingang und Treppenhaus sowie im Garten bzw. auf Terrasse und Balkon geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Wohnung ist der Gast/Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, die Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Wohnung nicht erlaubt. Werden trotzdem Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Wohnung und auf dem gesamten Grundstück – auch auf den zu den Wohnungen gehörenden Balkonen/Terrasse – gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(5) Bei Gefahr in Verzug hat der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Wohnung. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes/Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast/Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes/Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast/Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast/Mieter zur Stornierung bis 45 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:
- Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn – 0% des Mietpreises
- Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn – 20% des Mietpreises
- Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn – 50% des Mietpreises
- Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn – 80% des Mietpreises
- Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn – 90% des Mietpreises
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
(4) Bei einer vom Gast/Mieter nicht in Anspruch genommenen Wohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus etwaiger anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Reist der Gast/Mieter am Anreisetag nicht an, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast /Mieter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes/Mieters innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste /Mieter nach der vertraglich gebuchten Wohnung vorliegen und der Gast /Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste/Mieter oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Vermieter zuzurechnen ist.
e) die Hausordnung nicht eingehalten wird.
(8) Der Vermieter hat den Gast/Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes/Mieters auf Schadensersatz. Der Gast/Mieter hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6 Haftung, Verjährung
(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes/Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast /Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden ering zu halten.
Der Vermieter weist darauf hin, dass die Wohnungen nicht kindgerecht ausgestattet sind. Zum Beispiel sind Elektrosteckdosen nicht vor Zugriff durch Kinder gesichert. Der auf dem Grundstück befindliche künstlich angelegte Bachlauf und Teich sind nicht durch Schutzgitter abgesperrt. Bachlauf und Teich dürfen nicht betreten werden.
Der Ziergarten ist nicht als Spielplatz vorgesehen.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes/Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast/Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus, im Garten, in der Wohnung, und/oder am Inventar der Wohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast /Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jedweden Schaden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Verschweigt der Gast einen verursachten Schaden, so kann der Vermieter die Begleichung der Aufwendungen für die Schadensbeseitigung auch nachträglich einfordern. Die Kosten sind sodann vom Gast/Mieter zu begleichen.
(4) Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten, mindestens aber 200,00 € verlangen. Bei rechtzeitiger Räumung der Wohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag erstattet der Vermieter diese Kaution, falls keine andere Vereinbarung besteht und sofern die Wohnung keine vom Gast /Mieter zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall von Schäden an der Wohnung und/oder dem Inventar, deren Gegenwert die Höhe der Kaution übersteigen, leistet der Gast/Mieter den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag noch vor Ort in bar (§ 249 Abs. 2 BGB), sofern die Schadenshöhe erst später ermittelt werden kann, verpflichtet er sich zur späteren Zahlung.
(5) Ansprüche des Gastes/Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, verspätete Räumung
(1) Die Wohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise soll bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart wurde. Der Gast/Mieter teilt dem Vermieter seine ungefähre Ankunftszeit wenigstens einen Tag vor Anreise mit.
(2) Der Gast/Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer
Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer
Räumung nach 13.00 Uhr .
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm
aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden
Schäden.
(4) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
(5) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Austausch der Schließanlage zu leisten.
§ 8 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, Soweit der Vermieter aufgrund Gesetzeslage verpflichtet ist, Daten an kommunale Stellen (Melderegister) weiterzuleiten, gilt er als vom Gast dazu ermächtigt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dresden, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.